Tod durch Pumpgun: Urteil erwartet
Für den tödlichen Schuss aus einer Pumpgun erwartet
Potsdam - Für den tödlichen Schuss aus einer Pumpgun erwartet einen 60-Jährigen in Potsdam der Richterspruch. Am Freitag (10.00 Uhr) wird das Urteil gegen den Schützen erwartet, der seinem Geschäftspartner aus nächster Nähe mit einer Pumpgun ins Gesicht geschossen hatte. Die Staatsanwaltschaft hat zehn Jahre Haft wegen Mordes für den 60-Jährigen beantragt, die Nebenklage eine lebenslange Haftstrafe. Die Verteidigung plädierte auf zwei Jahre, ausgesetzt zur Bewährung wegen fahrlässiger Tötung. Der Angeklagte hatte angegeben, der Schuss habe sich versehentlich gelöst.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 18. Januar seinen Geschäftspartner während einer verbalen Auseinandersetzung auf seinem Grundstück in Blankenfelde-Mahlow (Teltow-Fläming) mit Schrotmunition aus der Pumpgun in die untere Gesichtshälfte geschossen zu haben, in der Absicht, ihn zu töten. Der Mann starb unmittelbar. Bei dem Streit soll es um vorangegangene Geschäfte gegangen sein.
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