Union Berlin muss für Fanvergehen 29 300 Euro Geldstrafe zahlen
Berlin – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Union Berlin wegen Fanvergehen mit einer Geldstrafe in Höhe von 29 300 Euro belegt. Wie der DFB am Donnerstag mitteilte, wurden Vergehen beim Auswärtsspiel bei Erzgebirge Aue (0:3) im Dezember und beim Heimspiel gegen den 1. FC Köln (2:0) Ende Januar bestraft. In Aue sollen Union-Fans demnach kurz nach Anpfiff der zweiten Halbzeit mindestens 40 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt haben, später dann noch weitere acht. Darüber hinaus warfen Berliner Zuschauer in der ersten Halbzeit gegen Köln zwei Becher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten.
Der Verein hat in beiden Fällen den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
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