Bausenator stellt neuen Mietspiegel vor

Der neue Mietspiegel in Berlin zeigt, wie viel für Wohnungen in verschiedenen Lagen verlangt werden darf. Was sich für Mieter und Vermieter ändert – und wo die Mietobergrenzen liegen.

 

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen legt einen neuen Berliner Mietspiegel vor. Bausenator Christian Gaebler (SPD) will die Daten am Donnerstag (10 Uhr) erläutern. Der Mietspiegel 2026 löst den bisherigen von 2024 ab. Er soll Mietern und Vermietern als Orientierung für die geltende ortsübliche Vergleichsmiete dienen. 

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist wichtig, weil sie Mieterhöhungen eine Grenze setzt, aber bei einer Steigerung auch neue Erhöhungsmöglichkeiten für Vermieter bietet. In Berlin dürfen Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent anheben - allerdings nur, wenn sie damit unter dem Mietspiegel bleiben. Er gibt bei Erhöhungen in laufenden Mietverhältnissen die Obergrenze vor.

Im Mietspiegel wird nach einfachen, mittleren und guten Wohnlagen unterschieden, nach dem Baujahr des Hauses sowie nach der Ausstattung. Daraus ergibt sich für jeden Wohnungstyp eine bestimmte Mietspanne. In Berlin sind hohe Mieten wegen des chronischen Wohnungsmangels ein Dauerthema, das auch im Wahlkampf eine wichtige Rolle spielt. Am 20. September wird ein neues Landesparlament gewählt.



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