Deutlicher Anstieg bei Bußgeldern wegen Schulschwänzens
Potsdam - In Brandenburg werden mehr Bußgelder wegen Schulschwänzens verhängt. Allein im ersten Halbjahr des laufenden Schuljahres habe es 132 solcher Bußgeldverfahren gegeben, teilte das Bildungsministerium des Landes mit.
Im gesamten Schuljahr davor zählte das Ministerium 153 Bußgeldverfahren.
Laut brandenburgischem Schulgesetz können Erziehungsberechtigte oder erwachsene Schüler mit einem Bußgeld bestraft werden, wenn ein schulpflichtiger Schüler wiederholt nicht am Unterricht teilnimmt.
Die Geldbuße kann sich auf bis zu 2.500 Euro belaufen.
Vor dieser Strafe werden in der Regel andere Lösungswege gesucht.
Schule, Schulamt und Jugendhilfe suchen das Gespräch mit den Schülern und ihren Eltern, «um sowohl Lösungswege zu finden als auch Konsequenzen des Verstoßes gegen die Schulpflicht zu erläutern», sagte ein Sprecher des Ministeriums.