Stallpflicht in mehreren Kreisen wegen Vogelgrippe
Potsdam - Wegen der Vogelgrippe haben mehrere Brandenburger Landkreise und die Stadt Potsdam eine Stallpflicht für Geflügelbetriebe angeordnet. Überall dort, wo Nutzgeflügel oder andere Vögel gehalten werden, müssen diese nun in geschlossenen Ställe oder anderen geeigneten Einrichtungen untergebracht werden.
Zudem müssen Tierhalter sicherstellen, dass ein möglicher Kontakt zu Wildvögeln unterbunden wird und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Die Maßnahme gilt ab heute in den Kreisen Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Spree-Neiße nebst Cottbus sowie in Potsdam, wie die dortigen Behörden mitteilten.
