Streit um Jugendstrafrecht: Minister will Studie abwarten
Nach dem CSD-Anschlag wurden schnell Forderungen laut, bei Heranwachsenden nur im Ausnahmefall das Jugendstrafrecht anzuwenden. Brandenburgs Justizminister will keine Schnellschüsse.
Nach dem islamistischen Anschlag am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin will Brandenburgs Justizminister Benjamin Grimm (SPD) keine Schnellschüsse bei der Diskussion um die Anwendung von Jugendstrafrecht abgeben. Im Frühjahr 2025 habe die Justizministerkonferenz das Bundesjustizministerium gebeten, «eine wissenschaftliche Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt in Auftrag zu geben», sagte ein Sprecher des Ministeriums.
Es brauche eine sorgfältige Auswertung der Umstände des Einzelfalles und des sich ergebenden gesetzgeberischen Handlungsbedarfs, führte der Sprecher aus. Nach dem CSD-Anschlag forderten mehrere Minister, dass für Heranwachsende künftig grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht gelten solle. «Der Anschlag am Rande des Berliner CSD durch einen bereits nach Jugendstrafrecht verurteilten Attentäter verdeutlicht die Dringlichkeit dieses rechtspolitischen Anliegens», so der Sprecher. Dennoch brauche es eine fundierte Analyse.
Die Anwendung des Jugendstrafrechts ist abhängig vom Alter des Täters zum Zeitpunkt der Tat. Auf Jugendliche im Alter von 14 bis einschließlich 17 Jahren ist Jugendstrafrecht stets, auf Heranwachsende im Alter von 18 bis einschließlich 21 Jahren nur unter bestimmten Voraussetzungen anzuwenden.
